Kinderrechte
Die zehn wichtigsten Kindergrundrechte:
1. Alle Kinder haben die gleichen Rechte.
Kein Kind darf benachteiligt werden.
2. Kinder haben das Recht gesund zu leben,
Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
3. Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen,
die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
4. Kinder haben das Recht zu spielen,
sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
5. Kinder haben das Recht, bei allen Fragen die sie betreffen,
mitzubestimmen und sagen, was sie denken.
6. Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt,
Missbrauch und Ausbeutung.
7. Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen
die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
8. Kinder haben das Recht,
dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
9. Kinder haben das Recht,
im Krieg und auf der Flucht, besonders geschützt zu werden.
10. Behinderte Kinder, haben das Recht auf eine
besondere Fürsorge und Förderung,
damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention, die 54 Artikel umfasst, verabschiedet und die den Mindest-Schutzstandard für die Rechte des Kindes steht. Diese wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nation die UN-Kinder-rechtskonvention angenommen.
In den Kinderrechten sind die Grundrechte aller Kinder dieser Erde festgeschrieben.
Keinem Kind sollen diese Kinderrechte vorenthalten werden. Denn alle Kinder sollen die Möglichkeit haben, den anderen achten zu lernen, ihre Gedanken frei zu äußern und sich für diese Erde einzusetzen.
Es wurde Vieles in den letzten Jahrzehnten erreicht. Jedoch belegen die Zahlen auch heute noch, dass es sehr viel zu tun gibt - für Kinder. Auch in Deutschland.
Im Jahre 1992 hat die deutsche Politik versprochen, alle in Deutschland geltenden Gesetze an die UN-Kinderrechtskonvention anzupassen.
Die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention, können von Kindern oder einem Vertreter jedoch nicht eingeklagt werden, weil diese in das deutsche Gesetz nicht festgeschrieben sind.
Politische Kräfte argumentieren, dass die Kinderrechte mit den allgemeinen Rechten im Grundgesetz abgefasst wären.
Ein Kind aber, es befindet sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Eltern und auch zu anderen erwachsenen Personen wie Erzieher/in und Lehrer/in oder einem staatlichen Vormund, so dass es für seine Lebensbereiche "eigene" Rechte erfordert, die im Grundgesetz festgeschrieben sein müssen - und damit verbindlich. Die Verletzlichkeit eines Kindes und seine schwächere Position in der Gesellschaft, ließen sich per Gesetz besser schützen. Und zwar so, dass diese eigenen Rechte auch eingeklagt werden könnten.
Ein Kind ist und bleibt, besonders schutzbedürftig. Deshalb hat die Politik die Pflicht, nach ihrem Versprechen von vor 30 Jahren, die Kinderrechte endlich in das Grundgesetz für junge Bürger, festzuschreiben.
Ein Kind, das seine Rechte nicht einklagen kann, hat keine Rechte!